AGB
Regeln & Rahmenbedingungen für den Besuch sowie die Reservierung von Kindergeburtstagen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung des Kiddies Indoorspielplatz Stockerau sowie für Reservierungen (insbesondere Kindergeburtstage) über unsere Website oder vor Ort.
Mit dem Betreten des Indoorspielplatzes sowie mit der Buchung von Leistungen erkennt der/die Besucher/in bzw. Vertragspartner/in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.
Der Betreiber stellt einen Indoorspielplatz zur Verfügung, der Kindern die Nutzung der angebotenen Spiel- und Aufenthaltsbereiche im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten bzw. der gebuchten Zeit ermöglicht. Ein Anspruch auf die durchgehende Nutzung bestimmter Spielgeräte oder Bereiche besteht nicht.
2. Anbieter / Kontakt
Kiddies Indoorspielplatz Stockerau
Maria Knezevic
Horner Straße 101, 2000 Stockerau, 2. Stock
Österreich
E-Mail: office@kiddies-stockerau.at
3. Zutritt & Nutzung
- Der Besuch und die Nutzung der Spielbereiche erfolgen auf eigene Gefahr.
- Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
- Wir behalten uns vor, Personen bei grobem Fehlverhalten oder Sicherheitsrisiken vom Betrieb auszuschließen.
- Es darf kein eigenes Spielzeug von zuhause in den Indoorspielplatz mitgebracht werden. Das Entwenden oder Mitnehmen von Spielzeug oder Gegenständen des Indoorspielplatzes ist untersagt.
- Essen und Trinken ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Bereichen erlaubt. In den Spielbereichen ist Essen und Trinken aus Sicherheits- und Hygienegründen untersagt.
- Bei mitgebrachten Torten oder Kuchen ist die Verwendung von Kerzen, Sprühkerzen, Wunderkerzen oder sonstigen offenen Flammen bzw. pyrotechnischen Gegenständen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
- Im gesamten Indoorspielplatz gilt ein striktes Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten/Vapes.
- Grobes Spielen, Stoßen oder Drängeln ist verboten. Das Hinaufklettern auf Wände oder Umzäunungen ist untersagt.
- Bei mutwilliger Zerstörung von Einrichtungsgegenständen oder Spielgeräten behalten wir uns ein sofortiges Hausverbot vor. Der Verursacher bzw. die Aufsichtsperson haftet für den entstandenen Schaden.
4. Kapazität / maximale Besucher
Die maximale Besucheranzahl im Indoorspielplatz beträgt 100 Personen. Aus Sicherheits- und Kapazitätsgründen kann bei Erreichen dieser Obergrenze der Zutritt für weitere Besucher vorübergehend eingeschränkt oder verweigert werden.
In diesem Fall ist der Zutritt erst wieder möglich, wenn Besucher den Indoorspielplatz verlassen. Es kann dadurch zu Wartezeiten kommen. Ein Anspruch auf sofortigen Zutritt besteht nicht.
5. Öffnungszeiten & Sonderöffnungen
Die veröffentlichten Öffnungszeiten gelten ausschließlich für den öffentlichen Spielbetrieb.
Der Betreiber behält sich vor, außerhalb der regulären Öffnungszeiten nach vorheriger Vereinbarung exklusive Sonderöffnungen für Gruppen, Kindergärten oder Veranstaltungen anzubieten.
Aus einer Sonderöffnung ergibt sich kein Anspruch auf einen öffentlichen Spielbetrieb.
Der Betreiber behält sich vor, Öffnungszeiten aus organisatorischen, technischen oder betrieblichen Gründen kurzfristig zu ändern oder den Betrieb vorübergehend einzuschränken.
6. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht für Kinder liegt jederzeit bei den erziehungsberechtigten bzw. begleitenden erwachsenen Personen. Kiddies übernimmt keine Aufsichtspflicht.
Die Spielanlagen dürfen von Kindern bis einschließlich 12 Jahre genutzt werden. Jeder Spielbereich ist für ein bestimmtes Alter gekennzeichnet. Die erziehungsberechtigten bzw. begleitenden erwachsenen Personen sind dafür verantwortlich, dass Kinder ausschließlich jene Spielbereiche nutzen, die für ihr Alter vorgesehen sind.
7. Kindergeburtstage / Reservierungen
Kindergeburtstage können online reserviert werden. Die Reservierung dient der Planung sowie der Kapazitätssteuerung. Der konkrete Ablauf (Dauer, Inhalte und inkludierte Leistungen) richtet sich nach dem jeweils aktuellen Angebot vor Ort bzw. den Angaben auf der Website.
7.1 Verbindlichkeit der Reservierung & Anzahlung
Die Reservierung gilt erst als verbindlich, sobald sie von Kiddies bestätigt wurde und die vereinbarte Anzahlung eingelangt ist.
Mit der Überweisung der Anzahlung erklärt sich der/die Vertragspartner/in mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden und bestätigt, diese gelesen und akzeptiert zu haben.
Die Anzahlung ist auf das im Buchungsprozess bekannt gegebene Konto zu überweisen.
7.2 Aufsichtspflicht
Während der gesamten Dauer der Kindergeburtstagsfeier muss mindestens eine erwachsene Begleitperson anwesend sein. Diese trägt die alleinige Aufsichtspflicht für die teilnehmenden Kinder. Kiddies übernimmt keine Aufsichtspflicht.
7.3 Stornierung, Verschiebung & Anzahlung
Eine Stornierung von Kindergeburtstags-Reservierungen ist nicht möglich.
Eine Verschiebung des Termins ist einmalig möglich, sofern diese rechtzeitig bekannt gegeben wird und ein Ersatztermin verfügbar ist.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
Bei Nichterscheinen oder wenn kein neuer Termin vereinbart wird, verfällt die Anzahlung.
Der Betreiber behält sich vor, Reservierungen oder Buchungen aus wichtigen Gründen (z. B. höhere Gewalt, Krankheit, technische Störungen oder behördliche Anordnungen) abzusagen.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall rückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
7.4 Teilnehmeranzahl & Zusatzleistungen
Die im Angebot enthaltene Kinderanzahl ist verbindlich. Zusätzliche Kinder können – sofern es die Kapazität erlaubt – gegen den jeweils gültigen Aufpreis teilnehmen und werden vor Ort abgerechnet.
Optional in Anspruch genommene Leistungen (z. B. zusätzliche Kinder, konsumierte Getränke oder Zusatzangebote) werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.
7.5 Abrechnung & Übergabe des Partyraums
Die Anzahlung wird im Normalfall mit der Endrechnung gegengerechnet. Ein allfälliger Restbetrag ist vor Ort zu begleichen.
Der Partyraum ist nach Ende der Feier ordnungsgemäß, besenrein und ohne außergewöhnliche Verschmutzung oder Beschädigung zu übergeben.
Ist der Partyraum nicht in ordnungsgemäßem Zustand, wird eine Servicepauschale in Höhe von 60 € verrechnet. Weitergehende Schäden oder zusätzlicher Reinigungsaufwand können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8. Gesundheit & Sicherheit
- Bei ansteckenden Krankheiten ist ein Besuch nicht gestattet.
- Gefährliche Gegenstände sind untersagt.
- In allen Spiel- und Aufenthaltsbereichen gilt aus Hygiene- und Sicherheitsgründen Sockenpflicht. Das Betreten der Spielbereiche barfuß oder mit Straßenschuhen ist nicht gestattet.
- Falls sich ein Kind erbricht oder anderweitig Verunreinigungen verursacht, liegt es in der Verantwortung der Aufsichtsperson, diese zu beseitigen. Papiertücher und Plastiksäcke werden zur Verfügung gestellt.
- Im Zweifel behalten wir uns vor, den Zutritt aus Sicherheits- oder Hygienegründen zu verweigern.
- Im Brandfall oder bei Gefahr sind alle Anwesenden verpflichtet, den Indoorspielplatz gemäß den Anweisungen des Personals unverzüglich zu verlassen.
9. Haftung
- Für mitgebrachte Gegenstände (z. B. Kleidung, Wertsachen, Taschen, Kinderwagen) sowie für Gegenstände in der Garderobe übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt auch für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.
- Die Nutzung der Garderobe erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Beaufsichtigung oder Verwahrung durch unser Personal findet nicht statt.
- Für die Nutzung der Spinde wird ein Schlüssel ausgegeben. Bei Verlust des Spindschlüssels ist vom Kunden ein Ersatzbetrag in Höhe von 39,00 € zu leisten.
- Unsere Spielgeräte werden regelmäßig gewartet und einmal jährlich von einem externen Fachunternehmen im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung kontrolliert.
- Ungeachtet dieser Sicherheitsmaßnahmen übernehmen wir keine Haftung für Verletzungen oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Spielgeräte, Missachtung von Sicherheitsregeln oder mangelnde Aufsicht entstehen.
- Die Verantwortung für die Beaufsichtigung der Kinder liegt jederzeit bei den erziehungsberechtigten bzw. begleitenden erwachsenen Personen. Eltern bzw. Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder.
- Unsere Haftung ist bei Fahrlässigkeit auf einen Betrag von maximal 5.000,00 € pro Schadensfall begrenzt.
10. Hausordnung
Die Hausordnung (Aushang vor Ort) ist Bestandteil dieser AGB. Bei Widersprüchen gelten die Sicherheitsanweisungen und Regelungen vor Ort.
11. Foto- & Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen im Indoorspielplatz sind ausschließlich für private Zwecke zulässig, sofern keine anderen Kinder oder Personen erkennbar sind.
Foto- oder Videoaufnahmen für Werbe- oder Marketingzwecke erfolgen ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
12. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf der Website.
13. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Korneuburg.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: Februar 2026